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Ratgeber: geschäftliche E-Mails richtig aufbewahren
Geschäftliche E-Mails müssen sechs, mit Rechnung im Anhang acht Jahre aufbewahrt werden, vollständig, unverändert und jederzeit lesbar. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet.
Wie lange müssen geschäftliche E-Mails aufbewahrt werden?
Geschäftliche E-Mails sind Handelsbriefe oder Buchungsbelege: sechs Jahre bzw. seit 2025 acht Jahre Aufbewahrung nach § 147 AO und § 257 HGB. Was das für Ihr Postfach heißt.
Was verlangen die GoBD bei der E-Mail-Archivierung?
Die GoBD verlangen, dass aufbewahrungspflichtige E-Mails vollständig, unveränderbar, geordnet und jederzeit lesbar gespeichert werden. Was das praktisch bedeutet.
Zero-Knowledge-Verschlüsselung: Warum der Anbieter Ihre E-Mails nicht lesen kann
Bei Zero-Knowledge wird auf Ihrem Gerät verschlüsselt, bevor etwas übertragen wird. Der Anbieter hat den Schlüssel nie. Was das für Ihre E-Mail-Sicherung bedeutet.
E-Mail-Sicherung für Steuerkanzleien und Berufsgeheimnisträger
Kanzleien müssen E-Mails aufbewahren und zugleich das Berufsgeheimnis wahren. Ein Zero-Knowledge-Backup sichert alles, ohne dass der Anbieter mitlesen kann.
Häufige Fragen zu MailTresor
Zero-Knowledge, Speicherorte, unterstützte Anbieter, Wiederherstellung, Laufzeit.
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